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Verordnung über die Bezeichnung der Art der wirksamen Bestandteile von Fertigarzneimitteln - Bezeichnungsverordnung (Stand Okt. 2004)

 

Anlage 1

1. Stoffe zur pH-Wert-Einstellung oder zur Pufferung

1.1 in Arzneimitteln zur Anwendung auf der Haut und Schleimhaut einschließlich der Vaginalschleimhaut, mit Ausnahme der Arzneimittel zur Anwendung am Auge

1.2 in Arzneimitteln zur Anwendung am Auge: Essigsäure und ihre Natrium- und Kaliumsalze Kaliumhydroxid

2. Stoffe in oral anzuwendenden Arzneimitteln

3. Stoffe in Impfstoffen in physiologisch unbedeutenden Mengen

 

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aktualisiert am 2005-01-01 14:48