Verordnung über die Bezeichnung der Art der wirksamen Bestandteile von Fertigarzneimitteln - Bezeichnungsverordnung (Stand Okt. 2004)
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die in der Anlage genannten Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen unterliegen nicht der Verpflichtung zur Angabe nach § 11 des Arzneimittelgesetzes, soweit es sich nicht um wirksame Bestandteile handelt und sie in Arzneimitteln der in der Anlage jeweils genannten Anwendungsbereiche verwendet werden
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werden Geruchs- oder Aromastoffe in Arzneimitteln in den in der Anlage unter den Nummern 1.1 oder 2 genannten Anwendungsbereichen verwendet, so dürfen diese mit der zusammenfassenden Bezeichnung „Geruchsstoffe" oder „Aromastoffe" angegeben werden
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enthalten sie Bergamottöl, Beta-Asaron oder Safrol, so sind diese anzugehen
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werden Farbstoffe verwendet, so dürfen diese mit der Bezeichnung „Farbstoff" oder „Farbstoffe", gefolgt von der EWG-Nummer oder den EWG-Nummern, angegeben werden
- werden Alkyl-4-hydroxybenzoate als Konservierungsmittel verwendet, so dürfen diese mit der Bezeichnung „Paraben" oder „Parabene", gefolgt von der EWG-Nummer oder den EWG-Nummern, angegeben werden
- dies gilt nur für Arzneimittel in den in der Anlage unter den Nummern 1.1 und 2 genannten Anwendungsbereich
Anlage 1
1. Stoffe zur pH-Wert-Einstellung oder zur Pufferung
1.1 in Arzneimitteln zur Anwendung auf der Haut und Schleimhaut einschließlich der Vaginalschleimhaut, mit Ausnahme der Arzneimittel zur Anwendung am Auge
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Apfelsäure und ihre Salze
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Bernsteinsäure
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Ciitronensäure und ihre Natriumsalze
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Essigsäure und ihre Magnesium-, Natrium- oder Kalziumsalze
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Kaliumhydroxid
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Maleinsäure
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Milchsäiure und ihr Natriumsalz
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Natrriumcarbonat
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Natriumhydrogencarbonat
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Natriumhydroxid
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Salzsäure und ihre Natrium-, Kalium-, Magnesium- und Calciumsalze
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Schwefelsäure und ihre Natrium-, Kalium- und Magnesiumsalze
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Wasser
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Weinsäure
1.2 in Arzneimitteln zur Anwendung am Auge: Essigsäure und ihre Natrium- und Kaliumsalze Kaliumhydroxid
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Natriumcarbonat
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Natriumhydrogencarbonat
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Natriumhydroxid
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Salzsäure
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Wasser
2. Stoffe in oral anzuwendenden Arzneimitteln
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Äpfelsäure und ihre Salze
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Bernsteinsäure
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Cellulose
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Citronensäure und ihre Natriumsalze
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Fette, natürliche
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Gelatine
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Kaliumhydroxid
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Maleinsäure
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Mono- und Disaccharide, abbaubare, ausgenommen Lactose, sowie Sorbit und Xylit, wenn mit der Tagesdosis des Fertigarzneimittels für Erwachsene nicht mehr als 3 g und für Kinder nicht mehr als 2 g verabreicht werden
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Milchsäure und ihre Natriumsalze
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Natriumcarbonat
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Natriumhydrogencarbonat
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Natriumhydroxid
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Öle, natürliche
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Salzsäure und ihre Natrium-, Kalium-, Magnesium- und Calciumsalze Schwefelsäure und ihre Natrium- und Kaliumsalze
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Siliciumdioxid
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Stärke
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Wasser
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Weinsäure
3. Stoffe in Impfstoffen in physiologisch unbedeutenden Mengen
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Aminosäuren und Peptide, Purine und Pyrimidine Elektrolyte
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Mono- und Disaccharide, abbaubare
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Vitamine und ihre Vorprodukte
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Wasser
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Zuckeralkohole (Dulcit, Inosit, Mannit, Sorbit)
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aktualisiert am
2005-01-01 14:48