Steuerrecht
Abgabenordnung - Steuern
Umsatzsteuergesetz
Abgabenordnung - Steuern
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regelt die Einrichtung der Finanzbehörden, Verfahren in Steuersachen, Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
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Steuern sind Geldleistungen an öffentlich-rechtliches Gemeinwesen ohne Gegenleistung, werden allen auferlegt, für die ein entsprechender Tatbestand zutrifft
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Zölle sind Steuern
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Verwaltungsgebühren sind keine Steuern
Umsatzsteuergesetz
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auf alle Leistungen gegen Entgelt
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Eigenverbrauch eines Unternehmers
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Umsätze von Ärzten, Zahnärzten und anderer Heilhilfspersonen sind umsatzsteuerfrei, nicht jedoch Tierärzte
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Umsätze von Arznei, Heil- und Hilfsmitteln sind umsatzsteuerpflichtig, wenn sie von Versicherungsträgern oder dem Käufer selbst bezahlt werden
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aktualisiert am
2004-12-31 21:38