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Einteilung von Straftaten in Verbrechen (Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr) und Vergehen (geringe Freiheitsstrafen oder Geldstrafen)
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unterscheidung in fahrlässige und vorsätzliche Taten
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§ 32 Notwehr - Abwendung rechtswidriger Angriffe
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§ 34 rechtfertigender Notstand - Abwendung von Gefahren für Leib und Leben, z. B. Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept
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§ 132a bei Missbrauch von akademischen Graden und Berufsbezeichnungen, wie Apotheker, folgen Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
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§ 203 bei Verletzung von anvertrauten Privatgeheimnissen als z. B. Apotheker folgen Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
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§ 204 bei Verletzung von fremden Geheimnissen, wie Geschäftsgeheimnissen folgen Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe
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§ 222 Fahrlässige Tötung - Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, bei Tod bis zu 5 Jahren
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§ 223 ff vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung - Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, bei Tod bis zu 5 Jahren
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§§ 263 ff Betrug und Urkundenfälschung, z. B. bei rechtswidrigen Rezeptänderungen und Belieferung von Rezepten mit anderen Waren
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§ 323 c unterlassene Hilfeleistung Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe