R- & S-Sätze

R-SätzeKombinierte R-Sätze S-Sätze Kombinierte S-Sätze

 

R-Sätze  
R 1 In trockenem Zustand explosionsfähig.
R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig.
R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig.
R 4 Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen.
R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig.
R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R 7 Kann Brand verursachen.
R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R 10 Entzündlich
R 11 Leichtentzündlich
R 12 Hochentzündlich
R 13 (veraltet) Hochentzündliches Flüssiggas
(Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
R 14 Reagiert heftig mit Wasser.
R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
Merck R 15.1 Reagiert mit Säure unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R 16 Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
R 17 Selbstentzündlich an der Luft.
R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 23 Giftig beim Einatmen.
Riedel-de Haen R 23 K Auch giftig beim Einatmen.
R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R 24 K Auch giftig bei Berührung mit der Haut.
R 25 Giftig beim Verschlucken.
Riedel-de Haen R 25 K Auch giftig beim Verschlucken.
R 26 Sehr giftig beim Einatmen.
Riedel-de Haen R 26 K Auch sehr giftig beim Einatmen.
R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R 27 A Sehr giftig bei Berührung mit den Augen.
Riedel-de Haen R 27 K Auch sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
Riedel-de Haen R 27 A K Auch sehr giftig bei Berührung mit den Augen.
R 28 Sehr giftig beim Verschlucken.
Riedel-de Haen R 28 K Auch sehr giftig beim Verschlucken.
R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Merck R 31.1 Entwickelt bei Berührung mit Alkalien giftige Gase.
R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen.
R 34 Verursacht Verätzungen.
R 35 Verursacht schwere Verätzungen.
R 36 Reizt die Augen.
Riedel-de Haen R 36 A Tränenreizend
R 37 Reizt die Atmungsorgane.
R 38 Reizt die Haut.
R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
Achtung: Bis 2001 wurde auch ein Verdacht auf mutagenes oder reproduktionstoxisches Potenzial mit R 40 gekennzeichnet. Für diese Gefahren gibt es jetzt R 68 !
R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß.
R 45 Kann Krebs erzeugen.
R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
R 47 (veraltet) Kann Mißbildungen verursachen.
(Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
R 51 Giftig für Wasserorganismen.
R 52 Schädlich für Wasserorganismen.
R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 54 Giftig für Pflanzen.
R 55 Giftig für Tiere.
R 56 Giftig für Bodenorganismen.
R 57 Giftig für Bienen.
R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
R 59 Gefahr für die Ozonschicht.
R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R 68 Irreversibler Schaden möglich

 

Kombinierte R-Sätze
R 14 / 15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R 15 / 29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R 20 / 21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 21 / 22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 20 / 22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R 20 / 21 / 22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R 21 / 22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 23 / 24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 24 / 25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 23 / 25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R 23 / 24 / 25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R 24 / 25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 26 / 27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 27 / 28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 26 / 28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R 26 / 27 / 28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut.
R 36 / 37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
R 37 / 38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R 36 / 38 Reizt die Augen und die Haut.
R 36 / 37 / 38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R 39 / 23 Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R 39 / 24 Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R 39 / 25 Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R 39 / 23 / 24 Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 39 / 23 / 25 Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R 39 / 24 / 25 Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 39 / 23 / 24 / 25 Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 39 / 26 Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
R 39 / 27 Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R 39 / 28 Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken
R 39 / 26 / 27 Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 39 / 26 / 28 Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R 39 / 27 / 28 Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 39 / 26 / 27 / 28 Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 42 / 43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R 48 / 20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R 48 / 21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R 48 / 22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R 48 / 20 / 21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R 48 / 20 / 22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R 48 / 21 / 22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 48 / 20 / 21 / 22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 48 / 23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R 48 / 24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
R 48 / 25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R 48 / 23 / 24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
R 48 / 23 / 25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R 48 / 24 / 25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 48 / 23 / 24 / 25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 50 / 53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 51 / 53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 52 / 53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 68 / 20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R 68 / 21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R 68 / 22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R 68 / 20 / 21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 68 / 20 / 22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R 68 / 21 / 22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 68 / 20 / 21 / 22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

 

S-Sätze  
S 1 Unter Verschluß aufbewahren.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 3 Kühl aufbewahren.
S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.
S 5 Unter ... aufbewahren (geeignete Schutzflüssigkeit ist anzugeben).
Merck S 5.1 Unter Wasser aufbewahren.
Merck S 5.2 Unter Petroleum aufbewahren.
Merck S 5.3 Unter Paraffinöl aufbewahren
Riedel-de Haen S 5 A Unter Paraffinöl aufbewahren.
Riedel-de Haen S 5 B Unter Petroleum aufbewahren.
Riedel-de Haen S 5 C Unter Schutzflüssigkeit aufbewahren.
S 6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas ist anzugeben).
Merck S 6.1 Unter Stickstoff aufbewahren.
Merck S 6.2 Unter Argon aufbewahren.
Merck S 6.3 Unter Kohlendioxid aufbewahren.
Riedel-de Haen S 6 A Unter Schutzgas aufbewahren.
Riedel-de Haen S 6 B Unter Stickstoff aufbewahren.
Riedel-de Haen S 6 C Unter Argon aufbewahren.
S 7 Behälter dicht geschlossen halten.
S 8 Behälter trocken halten.
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 10 (veraltet) Inhalt feucht halten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S11 (veraltet) Zutritt von Luft verhindern.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S 14 Von ... fernhalten. (Inkompatible Substanzen sind anzugeben.)
Merck S 14.1 Von Reduktionsmittel, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten.
Merck S 14.2 Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten.
Merck S 14.3 Von Eisen fernhalten.
Merck S 14.4 Von Wasser und Laugen fernhalten.
Merck S 14.5 Von Säuren fernhalten.
Merck S 14.6 Von Laugen fernhalten.
Merck S 14.7 Von Metallen fernhalten.
Merck S 14.8 Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten.
Merck S 14.9 Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten.
Merck S 14.10 Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten.
Merck S 14.11 Von brennbaren Stoffen fernhalten. (Entspricht S 17 !)
S 15 Vor Hitze schützen.
S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.
S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
S 22 Staub nicht einatmen.
S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben).
Merck S 23.1 Gas nicht einatmen.
Merck S 23.2 Dampf nicht einatmen.
Merck S 23.3 Aerosol nicht einatmen.
Merck S 23.4 Rauch nicht einatmen.
Merck S 23.5 Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Riedel-de Haen S 23 A Gas nicht einatmen.
Riedel-de Haen S 23 B Rauch nicht einatmen.
Riedel-de Haen S 23 C Aerosol nicht einatmen.
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.
S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (Mittel sind anzugeben).
Merck S 28.1 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
Merck S 28.2 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Merck S 28.3 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglycol 400.
Merck S 28.4 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife.
Merck S 28.5 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400.
Merck S 28.6 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400 und und anschließend Reinigung mit viel Wasser.
Merck S 28.7 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und saurer Seife.
Riedel-de Haen S 28 A Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Kupfersulfatlösung 2 %.
Riedel-de Haen S 28 B Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol.
Riedel-de Haen S 28 C Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol / Ethanol (1:1).
Riedel-de Haen S 28 D Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 30 Niemals Wasser hinzufügen.
S 31 (veraltet) Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S 34 (veraltet) Schlag und Reibung vermeiden.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Merck S 35.1 Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden.
S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material ist Hersteller anzugeben).
Merck S 40.1 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen.
Riedel-de Haen S 40 A Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Jodkohle reinigen.
S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S 42 Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben.)
S 43 Zum Löschen ... (Löschmittel ist anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".)
Merck S 43.1 Zum Löschen Wasser verwenden.
Merck S 43.2 Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden.
Merck S 43.3 Zum Löschen Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S 43.4 Zum Löschen Kohlendioxid verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S 43.6 Zum Löschen Sand verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S 43.7 Zum Löschen Metallbrandpulver verwenden. Kein Wasser verwenden.
Merck S 43.8 Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden.
Riedel-de Haen S 43 A Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden.
S 44 (veraltet) Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.)
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 47 Nicht bei Temperaturen über .. °C aufbewahren (Temperatur ist anzugeben).
FU-Sicherheitsdatenbank S 4730 Nicht bei Temperaturen über 30 °C aufbewahren.
FU-Sicherheitsdatenbank S 4740 Nicht bei Temperaturen über 40 °C aufbewahren.
S 48 Feucht halten mit ... (Geeignetes Mittel ist anzugeben.)
Merck S 48.1 Feucht halten mit Wasser.
Riedel-de Haen S 48 A Feucht halten mit Wasser.
S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S 50 Nicht mischen mit ... (Inkompatible Substanz ist anzugeben.)
Merck S 50.1 Nicht mischen mit Säuren.
Merck S 50.2 Nicht mischen mit Laugen.
Merck S 50.3 Nicht mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen.
S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
S 53 Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen.
S 54 (veraltet) Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der zuständigen Behörden einholen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S 55 (veraltet) Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S 58 (veraltet) Als gefährlichen Abfall entsorgen.
(Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.)
S 59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen.
S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist.)

 

 

Kombination von S-Sätzen
S 1 / 2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S 3 / 7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
S 3 / 7 / 9 (veraltet) Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 3 / 9 (veraltet) Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 3 / 9 / 14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S 3 / 9 / 14 / 49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.)
S 3 / 9 / 49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 3 / 14 An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muß, ist anzugeben.)
S 7 / 8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S 7 / 9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 7 / 47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren.
S 20 / 21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
S 24 / 25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S 27 / 28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
S 29 / 35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 29 / 56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
S 36 / 37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S 36 / 37 / 39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 36 / 39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S 37 / 39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.
S 47 / 49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.)

 

© 2003 - 2006 durch Marcus Zunker / www.Zpharm.de
aktualisiert am 2004-12-31 23:05